Das Pastoralkolleg Niedersachsen wird u.a. beraten durch die sogenannten Beauftragten der Kirchenkreise/Propsteien für das Pastoralkolleg. Diese Beauftragungen haben in der Hannoverschen Landeskirche schon eine lange Tradition, in den drei anderen Landeskirchen wurden sie nach Zusammenschluss etabliert.
Die Aufgaben der Beauftragten sind folgende:
· Auge und Ohr am Puls der Zeit haben: Welche Trends und Tendenzen machen sie aus, aus denen Fortbildungsbedarf erwächst?
· Das Thema der beruflichen Fortbildung gelegentlich in die Kirchenkreiskonferenzen einbringen.
· Teilnahme an der jährlichen Netzwerktagung der Beauftragten (Ende Oktober/Anfang November, eine Übernachtung), auf der allgemeine und konkrete Fortbildungsbedarfe diskutiert werden und einzelne Pastoralkollegs entwickelt werden. Hier kommt es zum Austausch zwischen den Beauftragten als Repräsentanten der Basis und der Studienleitung.
· Teilnahme an einem jährlich eineinhalbstündigen Austausch mit der Studienleitung des Pastoralkollegs im Sommer.
· Weitergabe von Informationen des Pastoralkollegs in die Kirchenkreise.
Prüfen Sie gern, ob in Ihrem Kirchenkreis der Posten des oder der Beauftragten des Pastoralkollegs besetzt ist, und rufen Sie ihn ggf. in Erinnerung.
Für die Studienleitung des Pastoralkollegs ist der durch dieses Gremium hergestellt Basiskontakt von großer Bedeutung.